Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen und mit Wirkung zum 28. Dezember 2007 zuletzt geänderten Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat ("Jährliches Dokument"). Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen. Beiersdorf hat sich für die Veröffentlichung des "Jährlichen Dokuments" auf seiner Internetseite entschieden, um der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu den entsprechenden Finanzdaten zu erleichtern.